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TV Freischaltung
Die TV und DVD Freischaltung erlebt in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung und steigt immer weiter in der Beliebtheitsskala. Das haben auch die Fahrzeughersteller erkannt und rüsten immer mehr Fahrzeuge mit TV Tunern aus. Allerdings wird hierbei immer eine Sicherheitssperre verbaut, die den Fernsehempfang während der Fahrt nicht zulässt. Diese Sperre kann jedoch deaktiviert werden und Ihre Mitfahrer kommen somit in den Genuss des Fernsehens oder der DVD Nutzung auch während der Fahrt. Dies wissen vor allem diejenigen zu schätzen, die mit Kindern unterwegs sind.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, geben wir nachfolgend einige Hinweise zur
Nutzung der TV Freischaltung.
Vom TÜV werden keinerlei Beschränkungen in der Zulassung von Geräten zum Gebrauch von visuellen oder auditiven Medien in Fahrzeugen gegeben.
Bei einen Unfall muss die jeweilige Versicherung den Beweis antreten, ob der Fahrer des Unfallfahrzeuges durch den Empfang von TV Programmen abgelenkt war und somit den Unfall verursacht hat. Über die Rechtmäßigkeit der TV Freischaltung zu diskutieren ist hierbei unerheblich.
Wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass der Fahrer durch den Empfang von TV/DVD Programmen einer Ablenkung unterliegt, so wird dieser von Seiten der Polizei wegen unachtsamen Führens eines Fahrzeuges zur Ordnung gerufen. Keine Bedeutung hat hierbei jedoch das Vorhandensein einer TV Freischaltfunktion.
Somit zählt die Freischaltung zur Nutzung eines TV oder DVD Tuners keinesfalls zu einer verbotswidrigen Handlung. Allerdings ist die Nutzung während der Fahrt nur für die Mitfahrer gedacht und für den Fahrer selbstverständlich untersagt.
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